Organisation

Frühwarnsystem: drohende negative Noten rechtzeitig erkennen

Wie du das Frühwarnsystem in Notenheld einstellst, damit eine drohende negative Note früh auffällt. Und was § 19 Abs. 3a SchUG von der Schule verlangt.

  Frühwarnung

Gewarnt wird erst, wenn die Kriterien deiner Schule erfüllt sind

Eine schlechte Note allein ist noch kein Grund für eine formelle Frühwarnung. Markiert wird ein Schüler erst, wenn die Kriterien zutreffen, die deine Schule festgelegt hat. Im Notenblatt steht dann ein Warnzeichen neben seinem Namen. Was das Gesetz in Österreich verlangt, steht ausführlich unter Regeln zur Frühwarnung in Österreich.

  • Notenschwelle. Hier legst du fest, ab welchem errechneten Schnitt gewarnt wird, zum Beispiel ab 4,3. Ein glatter Vierer löst dann keine Warnung aus.
  • Datenbasis. Gewarnt wird erst, wenn ein bestimmter Teil der Gesamtleistung vorliegt, zum Beispiel 50 %. Nach dem ersten verpatzten Test im Schuljahr gibt es so noch keinen Fehlalarm.
  • Kategorie-Check. Manchmal passt die Gesamtnote noch, eine wichtige Teilkategorie aber nicht. Ist etwa die Hälfte der Schularbeiten geschrieben und negativ, kommt trotzdem eine Warnung.
  • Intervall. Nach einer Warnung ist erst einmal Pause, zum Beispiel 28 Tage. Sonst bekämst du dieselbe Meldung ständig wieder.
Einstellungen des Frühwarnsystems mit Notenschwelle, Datenbasis und Intervall
Warn-Icon neben einem Schülernamen im Notenblatt
Das Warnzeichen im Notenblatt
Notenverlauf einer Schülerin über das Semester
Der Notenverlauf
  SchUG

Was § 19 Abs. 3a SchUG verlangt

In Österreich muss die Schule laut Gesetz rechtzeitig informieren, damit Lehrkraft, Eltern und Schüler gemeinsam gegensteuern können. In Deutschland heißt das Gegenstück blauer Brief.

  • Wann informiert werden muss. Wenn die Leistungen eines Schülers nach den bisherigen Ergebnissen am Ende des Semesters oder Lehrgangs mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären.
  • Was dann zu tun ist. Die Erziehungsberechtigten werden unverzüglich verständigt, und ihnen wird ein Beratungsgespräch angeboten.
  • Volks- und Sonderschulen. Hier wird über die Lern- und Entwicklungssituation informiert, wenn ein Kind die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nicht erfüllt.
  • Berufsschulen. Hier geht die Verständigung auch an die Lehrberechtigten, also an den Ausbildungsbetrieb.
In Notenheld eingeblendeter Gesetzestext

Den Gesetzestext kannst du in Notenheld nachlesen

  Gespräch

Im Beratungsgespräch geht es um Maßnahmen

Im Gespräch sucht ihr gemeinsam nach Maßnahmen, die dem Schüler helfen. Als Vorlage gibt es den Leitfaden des Bundesministeriums.

  • Schwächen und Stärken. Zuerst schaut ihr euch an, wo es hapert und was schon gut klappt.
  • Förderunterricht und Nachweise. Möglich sind Förderunterricht und zusätzliche Leistungsnachweise. Ab der 10. Schulstufe kommt die individuelle Lernbegleitung dazu.
  • Der Leitfaden. Lehrkraft, Eltern und Schüler beantworten vorher Fragen dazu, wie sie die Lage sehen. Darüber redet ihr dann, bis ihr einen Weg gefunden habt, mit dem alle einverstanden sind.
  • Schulpsychologie. Wenn die Ausgangslage unklar ist, kann die Schulpsychologie-Bildungsberatung dazukommen.
Infografik zum Ablauf des Frühwarnsystems
So läuft die Frühwarnung ab
Leistungsbericht eines Schülers als Protokoll
Leistungsbericht für das Gespräch

Häufige Fragen

Nein. Eine Warnung kommt erst, wenn der Schnitt unter der eingestellten Schwelle liegt, genug von der Gesamtleistung vorliegt und die Pause seit der letzten Warnung vorbei ist. Ein einzelner verpatzter Test am Schulanfang reicht dafür nicht.

Im Notenblatt steht dann ein Warnzeichen neben dem Namen. Es taucht auf, sobald die Kriterien deiner Schule erfüllt sind.

Die Schule. Notenschwelle, Datenbasis, Kategorie-Check und Intervall stellt sie selbst ein.

In Österreich gilt § 19 Abs. 3a SchUG. Die Erziehungsberechtigten müssen unverzüglich verständigt werden, und man bietet ihnen ein Beratungsgespräch an. Dort vereinbart ihr dann Fördermaßnahmen.

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