Schülerdaten sind besonders schützenswert. Wie Notenheld die Notenverwaltung DSGVO-konform macht: Server in der EU, Auftragsverarbeitung, klare Zugriffsrechte und Datensparsamkeit.
Noten und Beobachtungen sind personenbezogene Daten von Minderjährigen – hier zählt Datenschutz doppelt. Diese Seite zeigt, wie Notenheld die Anforderungen der DSGVO im Schulalltag erfüllt.
Leistungsdaten, mündliche Bewertungen und Vermerke betreffen Schülerinnen und Schüler – meist Minderjährige – und sind damit besonders sensibel. Für Schulen bedeutet das: Die eingesetzte Software muss nachweisbar datenschutzkonform sein, die Verarbeitung muss vertraglich geregelt und der Zugriff strikt begrenzt sein. Eine lose Excel-Datei auf dem privaten Laptop erfüllt das in der Regel nicht.
Die Daten werden auf Servern innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert – kein Transfer in unsichere Drittländer.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt verbindlich, wie die Daten im Auftrag der Schule verarbeitet werden.
Lehrkräfte sehen ihre Klassen, die Schulleitung ihren Bereich – jeder nur, was er für seine Aufgabe braucht.
Erhoben wird, was für die Leistungsbeurteilung nötig ist – nicht mehr. Zugänge für Eltern und Schüler sind ein bewusster Schalter der Schule.
Der schulische Datenschutzbeauftragte fragt, wo die Notendaten liegen und wer Zugriff hat. Statt langer Recherche zeigen Sie: Verarbeitung in der EU, AV-Vertrag vorhanden, rollenbasierter Zugriff, kein privater Datenträger im Spiel. Die Anfrage ist sauber beantwortet.
Teil der Notenverwaltung für Deutschland.
Schülerdaten sind besonders schützenswert. Wie Notenheld die Notenverwaltung DSGVO-konform macht: Server in der EU, Auftragsverarbeitung, klare Zugriffsrechte und Datensparsamkeit.
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