Gesetzestexte auf Abruf: Wo und wie die LBVO in Notenheld erscheint

Notenheld blendet den passenden LBVO-Paragraphen genau dort ein, wo Sie arbeiten – per klickbarem Badge bei der Planung, im Notenblatt und in jeder Plausibilitätswarnung.

Gesetzestexte im Workflow

Gesetzestexte auf Abruf – der Paragraph erscheint dort, wo Sie ihn brauchen

Kein zweiter Browser-Tab, kein Blättern im Gesetzbuch: In Notenheld ist der relevante LBVO-Text als klickbares Badge direkt in den Arbeitsschritt eingebettet.

Wie die kontextbezogene Anzeige funktioniert

An den Stellen, an denen eine rechtliche Grundlage relevant ist, zeigt Notenheld ein kleines Paragraphen-Badge – zum Beispiel § 5 Abs. 3. Ein Klick öffnet ein Fenster mit dem Originaltext der Verordnung, gegliedert nach Paragraph, Absatz und Ziffer. Die für Ihre Situation entscheidende Passage wird dabei hervorgehoben, damit Sie nicht den ganzen Absatz durchsuchen müssen. So lesen Sie genau den Satz, der zählt – im Kontext Ihrer aktuellen Tätigkeit.

Drei Orte, an denen die Texte erscheinen

1. Bei der Planung

Beim Anlegen einer Schularbeit oder beim Definieren von Gewichtungen ist der zugehörige Paragraph direkt verlinkt – Sie sehen sofort, was zulässig ist.

2. Im Notenblatt

Im Kopf jeder Prüfungsgruppe steht der Link zur Rechtsgrundlage. Unsicher bei der Notenstufe? Die Definition aus § 14 ist einen Klick entfernt.

3. In jeder Warnung

Gibt eine Plausibilitätsprüfung eine Warnung aus, hängt der passende Paragraph direkt daran – Sie sehen den Grund schwarz auf weiß.

Welche Texte hinterlegt sind

Hinterlegt ist die vollständige österreichische Leistungsbeurteilungsverordnung, strukturiert nach Paragraph, Absatz und Ziffer. Die Texte werden über einen Import-Mechanismus mit Versionsstand gepflegt, sodass Aktualisierungen der Verordnung nachgezogen werden können. Die Anzeige ist nach Land und Bundesland gefiltert – Sie sehen die für Ihre Schule gültige Fassung.

Die kontextbezogene Anzeige ergänzt die inhaltliche Einordnung der Paragraphen. Was die einzelnen Bestimmungen für Ihren Alltag bedeuten, erklärt die Seite LBVO Österreich.

Beispiel: schnell nachschlagen statt googeln

Ein Schüler verlangt eine mündliche Prüfung. Die Lehrkraft ist unsicher über die Frist. Statt das Gesetz zu suchen, klickt sie im Prüfungsdialog auf das Badge § 5 Abs. 3 – das Fenster zeigt sofort: "spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben". Die Frage ist in Sekunden geklärt, rechtssicher dokumentiert und nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Die Texte werden über einen Import mit Versionsangabe gepflegt. So lässt sich eine neue Fassung der Verordnung einspielen, ohne dass Sie manuell etwas ändern müssen.

Nein. Das Badge erscheint von selbst an der passenden Stelle. Sie müssen nicht wissen, welcher Paragraph gilt – Notenheld verknüpft ihn mit dem jeweiligen Arbeitsschritt.

Die kontextbezogene Rechtshilfe ist ein Werkzeug für die Lehrkraft bei Planung und Notengebung. Was Schüler und Eltern sehen, regelt das Schüler- und Elternportal separat.

Ja. Zu einer Regel kann die entscheidende Passage im Gesetzestext markiert werden, sodass Sie nicht den ganzen Absatz lesen müssen.

Recht zur Hand, ohne den Workflow zu verlassen

So vermeiden Sie Formfehler und können jede Entscheidung fundiert begründen. Wie Notenheld Verstöße zusätzlich aktiv meldet, zeigen die Plausibilitätsprüfungen.

Gesetzestexte Rechtssicherheit

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Notenheld blendet den passenden LBVO-Paragraphen genau dort ein, wo Sie arbeiten – per klickbarem Badge bei der Planung, im Notenblatt und in jeder Plausibilitätswarnung.

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