Schneller Überblick: Wer ist bei Notenheld Verantwortlicher? Was ändert sich bei einer Schullizenz? Welche Rechte haben Schülerinnen, Schüler und Eltern? Klar getrennt nach Nutzungs-Rolle.
Diese Übersicht zeigt klar getrennt nach Nutzungs-Rolle, wer bei Notenheld für Ihre Daten verantwortlich ist – und wo Sie die rechtsverbindlichen Detail-Dokumente finden.
Stand: April 2026
Server, Datenbank und Backups bei IONOS in Deutschland. Kein Drittlandtransfer im Regelbetrieb.
Schul- und datenschutzrechtskonform. Verarbeitung im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags.
Keine Werbe- oder Tracking-Cookies. Keine Profilbildung. Keine Drittanbieter-Analytics.
Sobald Schülerdaten verarbeitet werden, ist ein AVV Pflicht (Art. 28 DSGVO) – sowohl Schulen als auch Lehrkräfte (Einzel- und Team-Lizenz) schließen ihn elektronisch ab.
Wählen Sie unten die Sektion, die zu Ihrer Rolle passt. Jede Sektion erklärt:
Wichtig: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist in beiden Konstellationen erforderlich – bei Schullizenzen schließt ihn die Schulleitung, bei Lehrer-Lizenzen (Einzel- oder Team-Lizenz) jede Lehrkraft einzeln. Erst mit dem AVV wird Notenheld rechtswirksam mit der Verarbeitung der Schülerdaten beauftragt.
Gegenüber Notenheld haben Sie die Rechte aus Art. 15–21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Für Ihre eigenen Daten richten Sie Anfragen an datenschutz@notenheld.net.
Für Schülerdaten, die Sie verarbeiten, sind Sie Ansprechperson für die Betroffenen und deren Erziehungsberechtigte – Notenheld unterstützt Sie dabei technisch (Export, Löschung).
Den Volltext inkl. TOMs und Unterauftragsverarbeitern finden Sie nach Login in der Notenheld-Anwendung unter Funktionen → Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Text ist derselbe wie für Schulen – Sie akzeptieren ihn als Verantwortliche/r für Ihre eigenen Schülerdaten.
Den Volltext inklusive TOMs (Anlage 1) und Unterauftragsverarbeitern (Anlage 2) finden Sie nach Login als Direktion oder Stellvertretung in der Notenheld-Anwendung unter Schulleitung → Auftragsverarbeitungsvertrag – versioniert, hashbasiert nachweisbar und als PDF abrufbar.
Die Schule, an der das Kind unterrichtet wird, ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Notenheld ist Auftragsverarbeiter und arbeitet streng weisungsgebunden im Rahmen eines AVV nach Art. 28 DSGVO.
Sie haben sämtliche Rechte aus der DSGVO – insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO).
Erste Ansprechperson ist die Schule bzw. die/der dortige Datenschutzbeauftragte – nicht Notenheld direkt. Notenheld unterstützt die Schule technisch bei der Beantwortung Ihrer Anfrage.
Fragen zur Datenverarbeitung durch Notenheld richten Sie an datenschutz@notenheld.net. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Erste Ansprechperson ist die Schule bzw. die/der dortige Datenschutzbeauftragte. Bei technischen Fragen kann die Schule uns einbeziehen; wir unterstützen sie bei der Beantwortung.
Wie Notenheld personenbezogene Daten verarbeitet – getrennt nach Lehrer (privat), Schule (Auftragsverarbeitung per AVV) und Schülerinnen/Schülern. DSGVO-konform, Serverstandort EU.
Notenheld Team 17. February 2026Schneller Überblick: Wer ist bei Notenheld Verantwortlicher? Was ändert sich bei einer Schullizenz? Welche Rechte haben Schülerinnen, Schüler und Eltern? Klar getrennt nach Nutzungs-Rolle.
Notenheld TeamDie Notenheld-App wird in Kürze freigeschaltet. Seien Sie von Anfang an dabei!