Für Österreich
Welche Paragraphen der österreichischen Leistungsbeurteilungsverordnung im Alltag zählen und wo du sie in Notenheld findest. Dazu die Formfehler, die dabei leicht passieren.
Die Leistungsbeurteilungsverordnung legt fest, wie in Österreich beurteilt werden darf. Unten findest du die Paragraphen, die im Schulalltag am häufigsten eine Rolle spielen. Daneben steht, wo du das in Notenheld wiederfindest. Die Warnung vor einem drohenden Nicht genügend ist ein eigenes Thema, mehr dazu auf der Seite zum Frühwarnsystem. Was § 19 SchUG dazu verlangt, steht unter Frühwarnung in Österreich.
| Bestimmung | Worum es geht | So hilft Notenheld |
|---|---|---|
| § 3 LBVO | Verbot der Einseitigkeit. Schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen nie die alleinige Grundlage der Semester- oder Jahresnote sein. | Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen trägst du getrennt ein. Zusammengerechnet wird nach der Gewichtung, die du festgelegt hast. Was für die Mitarbeit gilt, steht unter § 4 im Detail. |
| § 5 Abs. 2 | Mündliche Prüfung auf Wunsch des Schülers, einmal pro Semester verpflichtend durchzuführen. | Für die Wunschprüfung gibt es eine eigene Prüfungsart. Ist das Kontingent schon ausgeschöpft, kommt eine Warnung. Frist und Ablauf findest du bei der mündlichen Prüfung nach § 5. |
| § 5 Abs. 3 | Mündliche Prüfungen sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben. | Beim Planen des Termins wird die Ankündigungsfrist gleich mitgeprüft. |
| § 7 bis 8 | Schularbeiten und schriftliche Überprüfungen. Geregelt sind Anzahl, Dauer und Ankündigung. | Geprüft wird die Dauer der Arbeit. Außerdem, wie viel Prüfungszeit im Zeitraum zusammenkommt und ob sich Termine überschneiden. Die Fristen im Einzelnen stehen bei den Schularbeiten nach § 7. |
| § 14 | Die Notenstufen von Sehr gut bis Nicht genügend als Beurteilungsmaßstab. | Notenschlüssel und Skalen sind hinterlegt, den Originaltext öffnest du im Notenblatt mit einem Klick. |
| § 20 | Jahresbeurteilung. Dem zuletzt erreichten Leistungsstand ist größeres Gewicht beizumessen, eine reine Rechnung reicht nicht. | Über Aliquotierung und zeitliche Gewichtung können spätere Leistungen mehr zählen. Du siehst dabei auch, wohin die Leistung geht. Wie du die Note am Ende festlegst, steht unter Note pädagogisch festsetzen. |
| § 2 LBVO / § 18 SchUG | Bei Gesundheitsgefährdung darf eine Leistungsfeststellung nicht durchgeführt werden. Wird sie trotzdem durchgeführt, zählt das Ergebnis. | Abwesenheiten und nicht durchgeführte Prüfungen kannst du kennzeichnen und festhalten. |
Solche Fehler rutschen im Alltag schnell einmal durch. Die meisten fallen schon beim Anlegen der Prüfung auf.

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