Welche Paragraphen der österreichischen Leistungsbeurteilungsverordnung im Alltag zählen – mit einer Zuordnung Paragraph → Notenheld-Funktion und typischen Formfehlern, die Sie vermeiden sollten.
Die Leistungsbeurteilungsverordnung regelt, wie in Österreich beurteilt werden darf. Diese Seite ordnet die im Schulalltag relevantesten Paragraphen den konkreten Funktionen in Notenheld zu.
Dies ist eine ausgewählte, vereinfachte Zusammenstellung einzelner Aspekte der LBVO. Sie ersetzt nicht den Blick in den vollständigen, aktuellen Gesetzestext.
| Bestimmung | Worum es geht | Abbildung in Notenheld |
|---|---|---|
| § 3 LBVO | Verbot der Einseitigkeit: Schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen nie alleinige Grundlage der Semester- oder Jahresnote sein. | Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen werden getrennt erfasst und nach definierten Gewichtungen zusammengeführt. |
| § 5 Abs. 2 | Mündliche Prüfung auf Wunsch des Schülers – einmal pro Semester verpflichtend durchzuführen. | Wunschprüfungen sind als eigene Prüfungsart erfassbar; ein Kontingent-Check warnt, wenn das Limit ausgeschöpft ist. |
| § 5 Abs. 3 | Mündliche Prüfungen sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben. | Die Ankündigungsfrist wird bei der Terminplanung automatisch geprüft. |
| § 7–8 | Schularbeiten und schriftliche Überprüfungen: Anzahl, Dauer und Ankündigung sind geregelt. | Maximaldauer, Summe der Prüfungsdauer im Zeitraum und Terminkollisionen werden automatisch kontrolliert. |
| § 14 | Definition der Notenstufen (Sehr gut bis Nicht genügend) als Beurteilungsmaßstab. | Notenschlüssel und Skalen sind hinterlegt; der Originaltext ist per Klick im Notenblatt abrufbar. |
| § 20 | Jahresbeurteilung: dem zuletzt erreichten Leistungsstand ist größeres Gewicht beizumessen – keine reine Arithmetik. | Aliquotierung und zeitliche Gewichtung bilden den Trend ab, statt nur einen Durchschnitt zu rechnen. |
| § 2 LBVO / § 18 SchUG | Bei Gesundheitsgefährdung darf eine Leistungsfeststellung nicht durchgeführt werden; findet sie statt, zählt das Ergebnis. | Abwesenheiten und nicht durchgeführte Prüfungen lassen sich sauber kennzeichnen und dokumentieren. |
Wird die gesetzliche Ankündigungsfrist unterschritten, ist die Arbeit anfechtbar. Notenheld erkennt den zu knappen Termin schon beim Anlegen.
Häufungen in einer Woche oder an einem Tag sind unzulässig. Eine Terminkollisionsprüfung weist Sie rechtzeitig darauf hin.
Nach mehreren schulfreien Tagen gilt eine Sperrfrist. Notenheld kennt den Ferienkalender und warnt.
Verstoß gegen § 3. Durch die getrennte Erfassung von Mitarbeit und mündlichen Leistungen bleibt die Beurteilung breit abgestützt.
Eine Lehrkraft plant die dritte Mathematik-Schularbeit für den 12. des Monats. Notenheld meldet: Im selben Zeitraum liegt bereits eine Schularbeit, und der Termin fällt auf den ersten Tag nach den Semesterferien. Die Lehrkraft verschiebt um drei Tage – der Konflikt mit § 7 und der Sperrfrist ist gelöst, bevor die Schüler überhaupt informiert wurden.
Notenheld macht aus Paragraphen konkrete Funktionen – einen Überblick über alle Bausteine gibt die Übersichtsseite zur Leistungsbeurteilung.
Welche Paragraphen der österreichischen Leistungsbeurteilungsverordnung im Alltag zählen – mit einer Zuordnung Paragraph → Notenheld-Funktion und typischen Formfehlern, die Sie vermeiden sollten.
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