Für Österreich

Die wichtigsten Paragraphen der LBVO und wo du sie in Notenheld findest

Welche Paragraphen der österreichischen Leistungsbeurteilungsverordnung im Alltag zählen und wo du sie in Notenheld findest. Dazu die Formfehler, die dabei leicht passieren.

  LBVO

Welche Paragraphen zählen im Alltag, und was macht Notenheld damit?

Die Leistungsbeurteilungsverordnung legt fest, wie in Österreich beurteilt werden darf. Unten findest du die Paragraphen, die im Schulalltag am häufigsten eine Rolle spielen. Daneben steht, wo du das in Notenheld wiederfindest. Die Warnung vor einem drohenden Nicht genügend ist ein eigenes Thema, mehr dazu auf der Seite zum Frühwarnsystem. Was § 19 SchUG dazu verlangt, steht unter Frühwarnung in Österreich.

  • Eine Auswahl, vereinfacht. Wir haben einzelne Teile der LBVO herausgegriffen. Für alles andere gilt der vollständige, aktuelle Gesetzestext.
  • Zu jedem dieser Paragraphen gibt es eine Funktion. Fristen und Grenzwerte sind als Regeln hinterlegt. Legst du eine Prüfung an, werden sie mitgeprüft. Wie das über ein Semester zusammenspielt, zeigt die Seite zur Leistungsbeurteilung in der Schule.
  • Den Originaltext kannst du nachlesen. Im Notenblatt auf das Paragraphen-Zeichen klicken, schon geht der Gesetzestext auf.
BestimmungWorum es gehtSo hilft Notenheld
§ 3 LBVOVerbot der Einseitigkeit. Schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen nie die alleinige Grundlage der Semester- oder Jahresnote sein.Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen trägst du getrennt ein. Zusammengerechnet wird nach der Gewichtung, die du festgelegt hast. Was für die Mitarbeit gilt, steht unter § 4 im Detail.
§ 5 Abs. 2Mündliche Prüfung auf Wunsch des Schülers, einmal pro Semester verpflichtend durchzuführen.Für die Wunschprüfung gibt es eine eigene Prüfungsart. Ist das Kontingent schon ausgeschöpft, kommt eine Warnung. Frist und Ablauf findest du bei der mündlichen Prüfung nach § 5.
§ 5 Abs. 3Mündliche Prüfungen sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben.Beim Planen des Termins wird die Ankündigungsfrist gleich mitgeprüft.
§ 7 bis 8Schularbeiten und schriftliche Überprüfungen. Geregelt sind Anzahl, Dauer und Ankündigung.Geprüft wird die Dauer der Arbeit. Außerdem, wie viel Prüfungszeit im Zeitraum zusammenkommt und ob sich Termine überschneiden. Die Fristen im Einzelnen stehen bei den Schularbeiten nach § 7.
§ 14Die Notenstufen von Sehr gut bis Nicht genügend als Beurteilungsmaßstab.Notenschlüssel und Skalen sind hinterlegt, den Originaltext öffnest du im Notenblatt mit einem Klick.
§ 20Jahresbeurteilung. Dem zuletzt erreichten Leistungsstand ist größeres Gewicht beizumessen, eine reine Rechnung reicht nicht.Über Aliquotierung und zeitliche Gewichtung können spätere Leistungen mehr zählen. Du siehst dabei auch, wohin die Leistung geht. Wie du die Note am Ende festlegst, steht unter Note pädagogisch festsetzen.
§ 2 LBVO / § 18 SchUGBei Gesundheitsgefährdung darf eine Leistungsfeststellung nicht durchgeführt werden. Wird sie trotzdem durchgeführt, zählt das Ergebnis.Abwesenheiten und nicht durchgeführte Prüfungen kannst du kennzeichnen und festhalten.
Der Text der Leistungsbeurteilungsverordnung mit dem ersten und zweiten Abschnitt
Fenster mit dem Gesetzestext zu LBVO § 4, nach Absatz und Ziffer gegliedert
Gesetzestext per Klick
Notenblatt mit LBVO-Badges im Kopf der Prüfungsgruppen
Badges im Notenblatt
  Formfehler

Formfehler, die schnell passieren

Solche Fehler rutschen im Alltag schnell einmal durch. Die meisten fallen schon beim Anlegen der Prüfung auf.

  • Die Schularbeit ist zu spät angekündigt. Wer die gesetzliche Ankündigungsfrist unterschreitet, macht die Arbeit anfechtbar. Ein zu knapper Termin wird beim Anlegen angezeigt.
  • Zwei Prüfungen am selben Tag. Zu viele Prüfungen an einem Tag oder in einer Woche sind unzulässig. Du bekommst vorher einen Hinweis.
  • Eine Prüfung gleich nach den Ferien. Nach mehreren schulfreien Tagen gilt eine Sperrfrist. Weil der Ferienkalender hinterlegt ist, kommt auch da eine Warnung.
  • Die Note kommt nur aus Tests. Das verstößt gegen § 3. Mitarbeit und mündliche Leistungen stehen in Notenheld in eigenen Spalten, die Note beruht also auf mehreren Leistungen.
Plausibilitätsprüfung mit einer Warnung zur Ankündigungsfrist und zwei eingehaltenen Sperrfristen
Plausibilitäts-Check einer Prüfung mit acht bestandenen Regeln
Acht Regeln bestanden
Gewichtung eines Faches: Arbeitsaufträge, Mitarbeit und Tests mit Prozentanteilen
Getrennt eingetragen und gewichtet
  Beispiel

So läuft es bei der dritten Schularbeit

Du willst die dritte Mathematik-Schularbeit am 12. des Monats schreiben lassen.

  1. Beim Anlegen kommt der Hinweis, dass im selben Zeitraum schon eine Schularbeit liegt.
  2. Dazu ist der Termin der erste Tag nach den Semesterferien.
  3. Du verschiebst um drei Tage, dann passt es zu § 7 und zur Sperrfrist. Die Klasse hört erst vom neuen Termin.
  • Schulart und Schulstufe zählen. Maximale Dauer oder Anzahl der Schularbeiten hängen vom Schultyp und von der Schulstufe ab. Die Regeln sind darauf abgestimmt.
  • Abwesenheiten werden vermerkt. Fehlt ein Schüler oder fällt eine Prüfung aus, schreibst du das dazu.
  • Die Verantwortung bleibt bei dir. Bei den Formalien hilft das Programm, und den Gesetzestext hast du griffbereit. Pädagogisch und rechtlich verantwortlich sind aber weiter du und die Schulleitung.
Prüfprotokoll mit den geprüften Regeln und dem zugehörigen Gesetzestext
Das Prüfprotokoll
Verlauf einer Prüfung mit Bewertungen, Statusänderung und Plausibilitätsprüfung
Verlauf einer Prüfung

Häufige Fragen

Bei den wichtigen Fristen und Grenzwerten schon. Die sind als Regeln hinterlegt und werden bei jeder neuen Prüfung durchgegangen.

Ja, über die Paragraphen-Badges. Ein Klick darauf öffnet den Originaltext dort, wo du gerade arbeitest.

Nicht ganz. Wie lange eine Schularbeit dauern darf und wie viele es gibt, hängt von Schultyp und Schulstufe ab. Danach richten sich auch die Regeln.

Das kann ein Programm nicht. Es hilft bei den formalen Vorgaben und zeigt dir den Gesetzestext. Die pädagogische und rechtliche Verantwortung bleibt bei dir und der Schulleitung.

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