Für Österreich
Nach §18 SchUG und der Judikatur zu §14 LBVO ist die Note eine pädagogische Gesamtbeurteilung. Notenheld rechnet dir einen Vorschlag aus, und du setzt die Note für jeden Bewertungszeitraum selbst fest und begründest sie.
Nach §18 SchUG gewinnt die Lehrkraft die Beurteilung aus dem Gesamtbild aller Leistungen. Notenheld rechnet dir einen Vorschlag aus. Festsetzen und begründen musst du die Note selbst.
Pro Bewertungszeitraum, also für das 1. Semester und für die Jahresnote, öffnest du im Notenblatt das Fenster zum Festsetzen.
Festgesetzte Noten im Notenblatt
Eine Schülerin hat im Wintersemester zwei schwache Schularbeiten geschrieben. Im Sommersemester wird sie deutlich besser, und ihre Mitarbeit war ohnehin durchgehend gut.
Der Konferenz-Bericht im Aktionsmenü
In Notenheld gibt es zwei getrennte Bewertungszeiträume, das 1. Semester und die Jahresnote. Für jeden setzt du die Note eigens fest.


30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, und verlängert wird nichts automatisch. Für den Anfang reicht eine Klasse mit Schülerliste und ein paar ersten Noten. Dann merkst du schon, ob es dir liegt. Was es danach kostet, steht auf der Preisseite.