Für Österreich

Frühwarnung in der Schule: Pflicht, Frist und Ablauf in Österreich

Wann die Frühwarnung nach § 19 Abs. 3a SchUG Pflicht ist, was unverzüglich bedeutet, wie das Gespräch abläuft und was du später belegen kannst. Mit dem Ablauf in Notenheld.

  Pflicht

Wann du warnen musst

§ 19 Abs. 3a SchUG regelt die Frühwarnung in Österreich, und zwar als Pflicht: Droht einem Schüler nach den bisherigen Leistungen ein Nicht genügend, müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden.

  • Der Auslöser. Die Leistungen eines Schülers wären nach den bisherigen Ergebnissen zum Ende des Semesters oder Lehrgangs mit Nicht genügend zu beurteilen.
  • Die Frist. Das Gesetz nennt keine Zahl von Tagen. Es verlangt die unverzügliche Mitteilung, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald die Gefährdung erkennbar ist.
  • Die Folge. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und das Angebot eines beratenden Gesprächs, in dem leistungsfördernde Maßnahmen vereinbart werden.
  • Berufsschulen. Hier geht die Verständigung auch an die Lehrberechtigten, also den Ausbildungsbetrieb.
  • Volks- und Sonderschulen. Hier geht es um die Information über die Lern- und Entwicklungssituation, wenn Anforderungen in wesentlichen Bereichen nicht erfüllt werden.
Der Notenverlauf einer Klasse als Diagramm, abfallende Linien sind früh zu sehen

Der Notenverlauf zeigt, wer abrutscht, bevor die Schulnachricht kommt.

  Ablauf

Vier Schritte von der Warnung zum Gespräch

Die Frühwarnung ist der Anfang, nicht das Ende. Ziel ist, gemeinsam gegenzusteuern, solange im Semester noch Zeit ist.

  1. Gefährdung erkennenNach den bisherigen Leistungen droht ein Nicht genügend. In Notenheld erscheint dann ein Warn-Icon neben dem Namen im Notenblatt.
  2. Erziehungsberechtigte informierenUnverzüglich, schriftlich nachvollziehbar. Der Leistungsbericht aus Notenheld zeigt den Stand mit Rechenweg.
  3. Gespräch anbietenLehrkraft, Eltern und Schüler sehen sich Defizite und Stärken an. Das Bundesministerium stellt dafür einen Leitfaden bereit, auf Wunsch kommt die Schulpsychologie dazu.
  4. Maßnahmen vereinbarenFörderunterricht, zusätzliche Leistungsnachweise, ab der 10. Schulstufe auch individuelle Lernbegleitung. Festgehalten, damit alle dasselbe meinen.
Das Notenblatt mit dem Stand der ganzen Klasse

Das Notenblatt ist die Grundlage für den Leistungsbericht zum Gespräch.

  In Notenheld

Gewarnt wird nach den Kriterien deiner Schule

Nicht jede schlechte Note ist eine Frühwarnung. Notenheld markiert einen Schüler erst, wenn die Kriterien zutreffen, die deine Schule festlegt. Die Details stehen auf der Seite zum Frühwarnsystem.

  • Notenschwelle. Ab welchem rechnerischen Schnitt gewarnt wird, zum Beispiel 4,3. Ein glatter Vierer löst keine Warnung aus.
  • Datenbasis. Gewarnt wird erst, wenn ein bestimmter Anteil der Gesamtleistung erbracht ist, zum Beispiel die Hälfte. Ein verhauener Test zu Schulbeginn bleibt ohne Fehlalarm.
  • Kategorie-Check. Sind die Schularbeiten zur Hälfte vorbei und negativ, schlägt das System auch dann an, wenn die Gesamtnote noch passt.
  • Schonfrist. Nach einer Warnung gilt ein Intervall, zum Beispiel 28 Tage. So gibt es keine Flut an Meldungen.
Ein Hinweis in Notenheld, der bestätigt werden muss

Hinweise und Warnungen bestätigst du bewusst, die Bestätigung wird dokumentiert.

  Nachweis

Was du später belegen kannst

Kommt es am Semesterende zur Diskussion, zählt, was dokumentiert ist: wann die Gefährdung sichtbar war, wann informiert wurde und was vereinbart war.

  • Der Notenverlauf. Zeigt für jeden Schüler, wann der Schnitt unter die Schwelle fiel.
  • Der Leistungsbericht. Stand aller Prüfungen und der Mitarbeit mit Rechenweg, für das Gespräch und für die Akte.
  • Das Journal. Gesprächstermin und vereinbarte Maßnahmen hältst du je Schüler fest, mit Datum.
  • Die Gesetzesstelle. § 19 SchUG öffnest du direkt aus Notenheld, über die Paragraphen-Badges im Notenblatt.
Das Journal mit Notizen, Aufgaben und Terminen je Schüler

Gespräch und Maßnahmen im Journal festhalten.

Häufige Fragen

Das SchUG nennt keine Tage, es verlangt die unverzügliche Mitteilung. Je später sie kommt, desto weniger Zeit bleibt für Fördermaßnahmen. Viele Schulen legen intern einen Stichtag im Semester fest.

Entscheidend ist, ob die Leistungen insgesamt nach dem bisherigen Stand mit Nicht genügend zu beurteilen wären. Notenheld rechnet das aus allen Leistungen und warnt erst, wenn genug davon vorliegt.

Dann fehlt am Semesterende der Nachweis, dass rechtzeitig informiert wurde. Genau deshalb markiert Notenheld gefährdete Schüler im Notenblatt, damit kein Fall im Trubel durchrutscht.

In Deutschland heißt das Gegenstück blauer Brief oder Minderleistungsmitteilung, mit Regeln je Bundesland. Dafür gibt es die Seite Blauer Brief und Versetzung.

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