Für Österreich
Wann die Frühwarnung nach § 19 Abs. 3a SchUG Pflicht ist, was unverzüglich bedeutet, wie das Gespräch abläuft und was du später belegen kannst. Mit dem Ablauf in Notenheld.
§ 19 Abs. 3a SchUG regelt die Frühwarnung in Österreich, und zwar als Pflicht: Droht einem Schüler nach den bisherigen Leistungen ein Nicht genügend, müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden.

Der Notenverlauf zeigt, wer abrutscht, bevor die Schulnachricht kommt.
Die Frühwarnung ist der Anfang, nicht das Ende. Ziel ist, gemeinsam gegenzusteuern, solange im Semester noch Zeit ist.

Das Notenblatt ist die Grundlage für den Leistungsbericht zum Gespräch.
Nicht jede schlechte Note ist eine Frühwarnung. Notenheld markiert einen Schüler erst, wenn die Kriterien zutreffen, die deine Schule festlegt. Die Details stehen auf der Seite zum Frühwarnsystem.

Hinweise und Warnungen bestätigst du bewusst, die Bestätigung wird dokumentiert.
Kommt es am Semesterende zur Diskussion, zählt, was dokumentiert ist: wann die Gefährdung sichtbar war, wann informiert wurde und was vereinbart war.

Gespräch und Maßnahmen im Journal festhalten.
30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, ohne automatische Verlängerung. Klasse anlegen, Schülerliste einfügen, erste Noten eintragen. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Was es danach kostet, steht auf der Preisseite.