Für Österreich
Hier steht, wie § 14 LBVO die fünf Noten beschreibt, jeweils mit dem Absatz zum Nachlesen. Dazu liest du, warum die Verordnung keine Prozente nennt und wie deine Schule das mit einem Notenschlüssel löst.
Die Leistungsbeurteilungsverordnung kennt fünf Beurteilungsstufen, von Sehr gut (1) bis Nicht genügend (5). In § 14 ist jede davon in Worten beschrieben. Es kommt darauf an, wie weit die Anforderungen des Lehrplans erfüllt sind, beim Erfassen und Anwenden des Lehrstoffs und bei der Durchführung der Aufgaben.
| Note | Die Anforderungen sind erfüllt | Stelle |
|---|---|---|
| Sehr gut (1) | in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß, dazu, wo das möglich ist, deutliche Eigenständigkeit | Abs. 2 |
| Gut (2) | in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß, dazu, wo das möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit | Abs. 3 |
| Befriedigend (3) | in den wesentlichen Bereichen zur Gänze, Mängel in der Durchführung werden durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen | Abs. 4 |
| Genügend (4) | in den wesentlichen Bereichen überwiegend | Abs. 5 |
| Nicht genügend (5) | nicht einmal alle Erfordernisse für Genügend | Abs. 6 |
Verkürzt wiedergegeben. Den vollständigen Wortlaut findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter Leistungsbeurteilungsverordnung, § 14. Absatz 7 gilt in seiner heutigen Fassung seit 1. September 2020 (BGBl. II Nr. 264/2020).

Aus dem Notenblatt öffnest du die Beschreibung aus § 14 mit einem Klick.
Wer die Absätze ganz liest, findet ein paar Punkte, die in der Kurzfassung leicht untergehen. Für die Begründung einer Note sind sie aber oft wichtig.

Bei den Prüfungen eines Faches steht der passende Paragraph schon dabei.
Prozente oder Punkte kommen in § 14 nicht vor. Maßstab für die Beurteilung sind laut § 11 Abs. 1 die Forderungen des Lehrplans, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichts. Was in einem Fach das Wesentliche ist, hängt also vom Lehrplan und vom Stoff ab. Eine Prozentgrenze, die für jedes Fach und jede Schulstufe passt, kann die Verordnung so gar nicht festlegen.

Die Prozentgrenzen je Note trägst du in der Notenskala ein.
Bist du dir bei einer Note unsicher, musst du nicht erst im Gesetz blättern. In Notenheld steht die ganze LBVO, nach Paragraph, Absatz und Ziffer gegliedert. Mehr dazu liest du unter Gesetzestexte in Notenheld.


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