Für Österreich
Die Regeln aus § 7 LBVO für Schularbeiten: Dauer, zwei Aufgaben, Stoffgebiete eine Woche vorher, eine pro Tag, Rückgabe binnen einer Woche und die Wiederholung, wenn mehr als die Hälfte negativ ist.
§ 7 der Leistungsbeurteilungsverordnung regelt Schularbeiten von der Ankündigung bis zur Rückgabe. Hier stehen die Absätze, die im Alltag am öftesten zählen.
Verkürzt wiedergegeben. Den vollständigen Text findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes, in Notenheld per Klick aus dem Notenblatt.

Termine, Dauer und Ankündigung jeder Schularbeit im Überblick.
Die Regeln aus § 7 sind als Prüfroutinen hinterlegt. Sobald du eine Schularbeit anlegst, laufen sie mit. Was genau geprüft wird, steht bei den Plausibilitätsprüfungen.

Meldungen nennen Werte, zum Beispiel die Ankündigungsfrist und den aktuellen Abstand.
§ 7 Abs. 11: Sind die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler mit Nicht genügend zu beurteilen, ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen.

Der Notenspiegel einer Schularbeit zeigt sofort, wie viele negativ sind.
30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, ohne automatische Verlängerung. Klasse anlegen, Schülerliste einfügen, erste Noten eintragen. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Was es danach kostet, steht auf der Preisseite.