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Mitarbeit nach § 4 LBVO: Was dazugehört und wie du sie aufzeichnest

Was § 4 LBVO zur Mitarbeit sagt: welche Leistungen dazugehören, warum einzelne Wortmeldungen nicht benotet werden und wie du Aufzeichnungen führst, die am Semesterende standhalten.

  § 4 LBVO

Was zur Mitarbeit zählt

§ 4 der Leistungsbeurteilungsverordnung beschreibt die Mitarbeit breiter, als viele denken. Es geht um den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit, nicht nur um Wortmeldungen.

  • Leistungen im Unterricht. Mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen, die in die Unterrichtsarbeit eingebunden sind (§ 4 Abs. 1 lit. a).
  • Sicherung des Unterrichtsertrages. Dazu gehört ausdrücklich die Bearbeitung von Hausübungen (lit. b).
  • Erarbeiten, Verstehen, Anwenden. Leistungen beim Erarbeiten neuer Lehrstoffe, beim Erfassen und Verstehen von Sachverhalten und bei der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden (lit. c bis e).
  • Keine Einzelnoten. Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht gesondert zu benoten (§ 4 Abs. 2).
  • Aufzeichnungen. So oft und so eingehend, wie es für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist (§ 4 Abs. 3).

Verkürzt wiedergegeben. Den vollständigen Text findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes, in Notenheld per Klick aus dem Notenblatt.

Das Notenblatt mit Mitarbeitsspalten neben den Schularbeiten

Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen stehen getrennt im Notenblatt.

  Aufzeichnen

Aufzeichnen, ohne einzeln zu benoten

Die Verordnung verlangt Aufzeichnungen, verbietet aber Einzelnoten für die Mitarbeit. Genau dafür ist die Plus-Minus-Erfassung in Notenheld gebaut.

  • Plus und Minus statt Note. Eine gute Wortmeldung, eine fehlende Hausübung, ein gelungener Beitrag: Du hältst sie mit einem Klick fest, direkt in der Stunde. Wie das geht, steht unter Mitarbeit schnell erfassen.
  • Die Historie bleibt. Jeder Eintrag hat ein Datum. Am Ende steht eine Aufzeichnung, die du Schülern, Eltern und Direktion zeigen kannst.
  • Erst am Ende eine Note. Aus den Einträgen entsteht die Mitarbeitsnote des Zeitraums, nachvollziehbar nach der Methode, die du eingestellt hast. Die Varianten erklärt Mitarbeit benoten: additive Punkte und Aliquotierung.
  • Wer war schon dran. Der Zufallsgenerator ruft bevorzugt Schüler auf, die bisher selten dran waren. So gibt es für jeden genug Aufzeichnungen.
Die Leistungen eines Faches mit Mitarbeit und Prüfungen in der Übersicht

Mitarbeit ist eine eigene Prüfungsart mit eigener Gewichtung.

  § 3 LBVO

Warum die Mitarbeit nie fehlen darf

§ 3 Abs. 3 LBVO: Schularbeiten und schriftliche Überprüfungen dürfen nie für sich allein die Grundlage einer Semester- oder Jahresbeurteilung sein. Die Mitarbeit ist also Pflicht, nicht Zugabe.

  • Getrennt erfasst. Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen laufen in Notenheld als eigene Kategorien mit eigenem Gewicht.
  • Gewichtung sichtbar. Wie stark die Mitarbeit zählt, legst du je Fach in Prozent fest. Der Rechenweg zeigt es bei jeder Note.
  • Nur so viel wie nötig. § 3 Abs. 4 verlangt nur so viele mündliche und schriftliche Leistungsfeststellungen, wie für eine sichere Beurteilung notwendig sind. Eine gut geführte Mitarbeit ersetzt den Prüfungsmarathon.
Die Gewichtung eines Faches mit Mitarbeit als eigener Anteil

Die Mitarbeit bekommt ihren eigenen Anteil in Prozent.

Häufige Fragen

Nein. § 4 Abs. 2 sagt, dass einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit nicht gesondert zu benoten sind. Aufzeichnen ja, benoten erst für den Zeitraum.

Ja. § 4 Abs. 1 lit. b nennt die Bearbeitung von Hausübungen ausdrücklich als Teil der Mitarbeit. In Notenheld hältst du sie als wiederkehrende Aufgabe fest, siehe Hausübung und Wochenprotokoll.

Die Verordnung nennt keine Zahl und verlangt so viele und so eingehende Aufzeichnungen, wie für die Beurteilung erforderlich sind. Wer regelmäßig Plus und Minus einträgt, hat am Semesterende genug in der Hand.

Nach der Methode, die du für das Fach wählst: Zielpunkte, aliquot zur bisher möglichen Leistung oder im Verhältnis zum Klassenbesten. Notenheld rechnet und zeigt den Rechenweg.

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