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Notenschlüssel für die Schularbeit: Rechner und Regeln nach LBVO

Rechner für den Notenschlüssel einer Schularbeit mit den Noten Sehr gut bis Nicht genügend. Dazu, was § 14 LBVO zu den Noten sagt und was § 7 für Dauer, Ankündigung und Termin verlangt.

  Rechner

Notenschlüssel für die Schularbeit berechnen

Maximalpunkte eintragen, Schwellen prüfen, fertig. Die Tabelle zeigt, ab wie vielen Punkten es Sehr gut, Gut, Befriedigend und Genügend gibt. Ohne Anmeldung, zum Kopieren und Drucken.

Die Schularbeit

Die Schwellen

Beispielwerte. Die LBVO schreibt keine Prozentsätze vor, sie beschreibt die Noten in Worten. Ab wie viel Prozent es welche Note gibt, legen Fachgruppe und Schule fest. Nicht genügend gilt unter 50 %.

Der Schlüssel

Eine Note nachschlagen

In Notenheld hinterlegst du den Schlüssel einmal für Schule, Fach oder eine einzelne Schularbeit. Danach trägst du nur noch Punkte ein, die Note steht für die ganze Klasse sofort da.

  § 14 LBVO

Was die Noten laut LBVO bedeuten

Die Leistungsbeurteilungsverordnung definiert die fünf Noten nicht in Prozent, sondern danach, wie weit die Anforderungen des Lehrplans erfüllt sind. Der Prozentschlüssel ist deine Übersetzung dieser Worte in Punkte.

NoteDie Anforderungen sind erfüllt
Sehr gutin weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß (§ 14 Abs. 2)
Gutin über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß (§ 14 Abs. 3)
Befriedigendin den wesentlichen Bereichen zur Gänze (§ 14 Abs. 4)
Genügendin den wesentlichen Bereichen überwiegend (§ 14 Abs. 5)
Nicht genügendnicht einmal alle Erfordernisse für Genügend (§ 14 Abs. 6)

Verkürzt wiedergegeben. Den vollständigen Text findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes, in Notenheld per Klick aus dem Notenblatt.

Notensystem und Notenskala eines Faches in Notenheld

Die Skala legst du je Schule, Fach oder Schularbeit fest. Wie das geht, steht unter Flexible Notenskalen.

  § 7 und § 8 LBVO

Was für die Schularbeit sonst noch gilt

Neben dem Schlüssel regelt die LBVO Dauer, Ankündigung und Termin. Notenheld prüft diese Punkte beim Anlegen der Schularbeit, Details dazu stehen bei den Plausibilitätsprüfungen.

  • Dauer. Eine Schularbeit dauert eine Unterrichtsstunde, sofern der Lehrplan nichts anderes bestimmt (§ 7 Abs. 1).
  • Anzahl. Wie viele Schularbeiten es im Jahr gibt und wie sie verteilt sind, legt der Lehrplan fest (§ 7 Abs. 2).
  • Stoffgebiete. Die geprüften Lehrstoffgebiete sind den Schülern mindestens eine Woche vorher bekanntzugeben (§ 7 Abs. 5).
  • Termin. Den Termin legt die Lehrkraft mit Zustimmung der Schulleitung fest, bis spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn (§ 7 Abs. 6).
  • Schriftliche Überprüfungen. Höchstens 15 Minuten in Pflichtschulen und AHS-Unterstufe, 20 Minuten in der AHS-Oberstufe, sonst 25 Minuten (§ 8 Abs. 4).
Die Prüfungen eines Faches mit Terminen, Dauer und Status

Dauer, Termin und Ankündigung einer Schularbeit, wie Notenheld sie prüft.

  Beispiel

Die Schularbeit war zu schwer

Die Mathematik-Schularbeit ist schlechter ausgefallen als geplant. Du senkst für diese eine Arbeit die Schwelle, zum Beispiel Genügend ab 45 statt 50 Prozent.

  • Alle Noten auf einmal. Du hebst keine Note einzeln. Alle Noten der Schularbeit passen sich sofort an.
  • Der Standard bleibt. Der Schlüssel der Schule bleibt unberührt. Die nächste Schularbeit rechnet wieder wie gewohnt.
  • Wenn viele negativ sind. Übersteigt der Anteil der Nicht genügend einen Schwellwert, schlägt Notenheld die Wiederholungsprüfung vor.
Das Notenblatt mit den Punkten einer Schularbeit und den Noten der Klasse

Punkte eintragen, die Note ergibt sich aus dem Schlüssel.

Häufige Fragen

Nein. § 14 beschreibt die Noten in Worten, von „weit über das Wesentliche hinausgehend" bis „nicht einmal alle Erfordernisse für Genügend". Welche Prozentsätze dem entsprechen, legen Fachgruppe und Schule fest.

Der Rechner startet mit 90, 80, 70 und 50 Prozent als Beispiel. An vielen Schulen liegt die Grenze zum Genügend bei 50 Prozent, die übrigen Schwellen unterscheiden sich je Fach und Schultyp. Frag im Zweifel deine Fachkoordination.

In Notenheld geht das für eine einzelne Arbeit, alle Noten rechnen sich dann neu. Ob und wann das pädagogisch sinnvoll ist, entscheidest du. Die Änderung wird dokumentiert.

Schularbeiten dürfen nie die alleinige Grundlage sein (§ 3 LBVO). Mitarbeit, mündliche und schriftliche Leistungen fließen gewichtet zusammen, und dem zuletzt erreichten Stand kommt größeres Gewicht zu. Den Rechenweg zeigt der Zeugnisnoten-Rechner.

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